AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten grundsätzlich für alle Rechtsgeschäfte zwischen der work&beyond GmbH & Co.KG, Hildegard-von-Bingen-Straße 5 in Kassel als Auftragnehmerin (im Folgenden kurz: w&b) und kaufmännischen Auftraggebenden (im Folgenden kurz: AG). Als solche gelten Unternehmer:innen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Sie gelten gleichermaßen unter Maßgabe der gesetzlichen Einschränkungen insbesondere gem. §310 Abs.3 BGB für jegliche Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern als AG.
  2. Verträge werden von w&b grundsätzlich ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen abgeschlossen. Dabei gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die AG erkennen mit Vertragsabschluss ausdrücklich an, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben. Entsprechend werden diese mit Vertragsunterzeichnung zum Vertragsinhalt. Ein Verweis von AG auf eigene AGB führt ohne ausdrückliche schriftliche Anerkennung durch die w&b explizit nicht zur Gültigkeit für Rechtsgeschäfte gegenüber der w&b.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den AG, ohne, dass eines gesonderten Hinweises bedarf.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für die Gültigkeit derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Auch sonstige, diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen der AG erkennt die w&b nur an, wenn sie deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Auftragsumfang und Beauftragung sowie Einsatz von Erfüllungsgehilf:innen

  1. Die Vereinbarung und Durchführung von Dienstleitungen und insbesondere Beratungsprojekten erfolgt auf der Grundlage eines vertieften gegenseitigen Vertrauensverhältnisses. Entsprechend verpflichten sich die Vertragspartner in diesem Rahmen zu gegenseitiger Loyalität.
  2. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird jeweils im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die Dienst- und insbesondere Beratungsleistungen der w&b umfassen dabei explizit keine rechtliche und steuerliche Beratung. Für entsprechende Beratungsleistungen haben die AG Berater:innen aus diesen Bereichen beizuziehen.
  3. w&b ist berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Erfüllungsgehilf:innen in Form von Mitarbeitenden oder beauftragten Dritten erbringen zu lassen.
  4. Die Bezahlung dieser Dritten erfolgt ausschließlich direkt durch w&b. Es entsteht insofern kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen den Dritten und den AG. Von Dritten entgegengenommene Zahlungen sind nicht geeignet, Forderungen der w&b aus dem Vertragsverhältnis auszugleichen.
  5. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und anderen vertraglichen Vereinbarungen sind im Übrigen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.
  6. Zeit- und Vergütungsprognosen von w&b in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine erfahrungsbasierte aber unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von w&b nicht beeinflusst werden können.
  7. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die von den AG zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von w&b zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 25%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
  8. Zeichnet sich ab, dass die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 25% über der prognostizierten Arbeitszeit liegen wird, so ist w&b verpflichtet die AG hierüber unverzüglich zu informieren. Die AG haben sodann ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

§ 3 Eigenverantwortlichkeit der Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten der AG

  1. w&b erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung in eigener Verantwortung, unter Anwendung eigener Methodik und nach eigenem Gutdünken. Die Leistungserbringung erfolgt bezüglich der Inhalte, Methodiken, Abläufe etc. grundsätzlich ohne Weisungsbefugnis seitens der AG.
  2. Dies gilt auch für ggf. eingesetzte Erfüllungsgehilf:innen. Die Vertragspartner verpflichten sich zudem gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, eine Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der w&b zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der AG auf Anstellung oder Übernahme von Auftragen auf eigene Rechnung.
  3. Die AG sorgen dafür, dass die räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an dem von ihnen zur Verfügung gestellten Erfüllungsort ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  4. Die AG sorgen dafür, dass w&b auch ohne besondere Aufforderung alle zur Erfüllung und Ausführung des Beratungsvertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und ihr von allen Vorgängen und Umstanden Kenntnis gegeben wird, die zur Erfüllung und Ausführung des Beratungsvertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beratenden oder im laufenden Prozess bekannt werden.
  5. Sofern bei den AG anderweitige Beratungsprojekte – auch auf anderen Fachgebieten – bereits vorher durchgeführt wurden und/oder parallel stattfinden, haben die AG die w&b umfassend hierüber zu informieren.
  6. Die AG gewährleisten gegenüber der w&b, dass die von ihnen jeweils zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.
  7. Erfüllen die AG die Pflichten gem. 2.-6. nicht, ist w&b berechtigt, entsprechende Prozesse zu unterbrechen oder auch abzubrechen und entsprechenden Mehraufwand geltend zu machen. Sollte eine Leistungserbringung unter den seitens der AG zur Verfügung gestellten Rahmenbedingungen nicht möglich sein, gilt die Leistung dennoch als erbracht. Ansprüche der AG wegen Teil- oder Nichterfüllung können hieraus nicht abgeleitet werden.
  8. Erbringen die AG nach Aufforderung durch w&b die hnen obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist w&b nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann w&b den AG entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Die nachstehenden Vergütungs- und Zahlungsbedingungen gelten sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Dies ist ausdrücklich in allen Punkten ,jedoch ausschließlich unter Maßgabe der Schriftform, möglich. Dabei gelten sie jeweils ausschließlich für den betreffenden Auftrag als vereinbart. Gleiches gilt für die Stornobedingungen.
  2. w&b erhält gemäß der vertraglichen Vereinbarungen mit den AG von letzteren ein Honorar. Dieses berechnet sich auf Grundlage des angebotenen Verrechnungssatzes resp. des bei Vertragsbeginn üblichen Tagessatzes der w&b und der geleisteten Tagessätze (1 Tagessatz entspricht acht Zeitstunden), zzgl. Auslagen, Nebenkosten etc.
  3. Reise- und Fahrtkosten werden wie folgt verrechnet: a) für Übernachtungskosten werden die Kosten eines ortsüblichen 4-Sterne-Hotels mit Halbpension zu Grunde gelegt; b) Bahnfahrten werden in Höhe von nicht rabattierten Standardtickets der Deutschen Bahn der 2. Klasse berechnet; c) zusätzlich erforderliche Fahrauffwendungen (Mietwagen, Taxi ÖPNV) werden in der Höhe des tatsächlichen Aufwands weiterverrechnet. d) Reisen mit dem PKW sind mit 0,45 Euro/km zu vergüten.
  4. Entsprechend des Arbeitsfortschritts ist w&b berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist w&b von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon unberührt.
  5. Angefallene Barauslagen für Materialien oder sonstige Dienstleistungen etc. (wie z.B. die Vervielfältigung von Unterlagen, Plots, spezielles Seminarmaterial, externe Kosten für Flip-Chart Protokolle, Postgebühren, auf Wunsch der AG gefertigte Materialien oder Giveaways etc.) werden den AG unter Nachweis der entstandenen Kostsen gesondert in Rechnung gestellt.
  6. Übersteigen die zu erwartenden Reise- & Fahrtkosten und/oder sonstigen Auslagen 10% des vereinbarten Honorars, ist w&b berechtigt auf Grundlage von Angeboten eine entsprechende Akontozahlung zu verlangen.
  7. Werden neben bereits abgeschlossenen Beratungsverträgen Folge- und Zusatzverträge vereinbart, so haben diese ausdrücklich keinen Einfluss auf getroffene Vereinbarungen und die Fälligkeiten der Entgelte für ursprüngliche Beratungsverträge.
  8. Solange keine verbindliche Kostenzusage von anderer Stelle (Fördermittelgeber etc.) vorliegt, gilt der Auftraggeber als Gesamtschuldner des Beratungshonorars.
  9. Die Rechnungsstellung durch w&b erfolgt nach erbrachter Leistung, üblicherweise monatlich.
  10. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen der w&b sind binnen 14 Tagen nach deren Erhalt ohne Abzug zur Zahlung auf das auf der Rechnung bezeichnete Konto der w&b fällig.
  11. Die Rechnungen von w&b entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben und berechtigen zum Vorsteuerabzug, sofern die Dienstleistung in Einzelfällen nicht ausdrücklich per UstG von der Umsatzsteuer befreit und dies entsprechend im Angebot vermerkt ist. Entsprechende Nachweise, die eine Umsatzsteuerbefreiung von Seiten von AG rechtfertigen, sind durch diese vorab vorzulegen. Im Falle eines Nichtvorliegens oder WEgfalls der Umsatzsteuerbefreiung wird w&b auf die vereinbarten LIestungen gesetzliche UMsatzsteuer an die AG berechnen. Der Versand der Rechnung erfolgt elektronisch als PDF.
  12. Sind AG keine Verbraucher, kommen diese durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses. AG sind im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
  13. Sind AG Verbraucher, kommen diese durch die Mahnung von w&b, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugssinsen in gesetzlicher Höhe (aktuell 5% über dem Basiszinssatz) zu leisten.
  14. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind AG grundsätzlich nur insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. AG dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Sind AG keine Verbraucher, sind sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 5 Ende des Vertrags, Kündigung & Stornobedingungen

  1. Grundsätzlich endet das Vertragsverhältnis mit Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung eines erteilten Auftrages ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder, soweit dort nicht geregelt, aus den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Beide Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist beenden. Zur Erklärung der Kündigung ist die Schriftform zwingend. Als Grundlage einer solchen Kündigung gilt insbesondere die wesentliche Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen als wichtiger Grund.
  4. Kündigen AG aus wichtigem Grund, der nicht auf ein vertragswidriges Verhalten der w&b beruht, so hat w&b Anspruch auf den Teil des Honorars, der den bereits erbrachten Leistungen entspricht, sowie Erstattung der entstandenen und in der Folge entstehenden Auslagen und Reisekosten.
  5. Erklären die AG gegenüber w&b ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Beratungsvertrag oder verschieben diese einen fix vereinbarten Termin, so sind AG zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet. Erfolgt die Stornoerklärung a) nach Auftragserteilung und bis 60 Kalendertage vor Auftragsbeginn / Termin, betragen die Stornogebühren 25 % ; b) frühestens 59 und spätestens 30 Kalendertage vor Auftragsbeginn/ Termin 50%; c) frühestens 29 und spätestens 15 Kalendertage, vor Auftragsbeginn/ Termin 75%; d) kürzer als 15 Kalendertage vor Auftragsbeginn und Auftragsbeginn/ Termin: 100% des vereinbarten Honorars.

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei w&b.

  1. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen nach Auftragsbeginn aus Gründen, die in die Sphäre der AG fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch w&b, so gelten die Regelungen zur Vergütung des §3 Abs. 8 analog.

§ 6 Copyright, Urheberrechtsschutz und überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung (auch durch Mitarbeitende oder beauftragte Dritte) erbrachten Leistungen und – auch in elektronischer Form – überlassenen Unterlagen wie z. B. Kalkulationen, Angeboten, Zeichnungen, Berichten, Analysen, Handlungsempfehlungen, eingesetzten Tools, etc. – behält sich die w&b sämtliche Eigentums-, Urheber- oder sonstigen Rechte vor. Jenseits der Verwendung und Verwertung zu den vom jeweiligen Beratungsvertrag umfassten Zwecken dürfen diese Unterlagen nicht genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die w&b erteilt den AG hierzu ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  2. Auch für die Vervielfältigung und/oder Verbreitung der durch w&b erbrachten Leistungen oder überlassenen Unterlagen benötigen die AG in jedem Fall eine vorherige schriftliche Zustimmung der w&b. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der w&b – insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.
  3. w&b ist bei einem Verstoß der AG gegen diese Bestimmungen berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort vorzeitig zu beenden. Die vertraglichen Verpflichtungen seitens w&b gelten in diesem Falle als vollständig erbracht. w&b ist gleichzeitig berechtigt, weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz, geltend zu machen.
  4. Soweit die AG ein Angebot der w&b nicht innerhalb der auf dem Angebot genannten Frist annehmen, sind ggf. zusätzlich zum Angebot überlassene physische Unterlagen unverzüglich an w&b zurückzusenden.

§ 7 Haftung & Schadenersatz

  1. w&b haftet in Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Höhe der Schadenssumme je Auftrag ist auf den positiven Schaden (nicht jedoch entgangenen Gewinn) sowie betraglich auf das Honorar, das für den jeweiligen Beratungsvertrag vereinbart wurde, höchstens jedoch auf 100.000,00 Euro, beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die den AG im Rahmen der Auftragserfüllung durch von w&b eingesetzte Erfüllungsgehilf:innen zugefügt werden. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen.
  2. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  3. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von seitens w&b empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn w&b die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  4. Die Haftung von w&b entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber w&b gerügt wurden.
  5. Schadenersatzansprüche der AG sind in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Beratungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses verlängert diese Fristen nicht, sondern diese Fristen beginnen für die Leistungen, die aufgrund des verlängerten Vertragsverhältnisses erbracht werden, neu zu laufen.
  6. Die AG haben den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden seitens w&b zurückzuführen ist.
  7. Sofern w&b ihre Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt w&b diese Ansprüche an die AG ab. Die AG haben in diesem Fall ihre Ansprüche vorrangig gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.

§8 Gewährleistung

  1. w&b ist als Auftragnehmerin verantwortlich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Die Beratungsleistungen der w&b beruhen dabei auf spezifischen Branchenerfahrungswerten, entsprechen dem letzten Wissens- und Informationsstand der w&b und basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung zur Verfügung standen. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. w&b gibt im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen lediglich Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich den AG. w&b übernimmt keine Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen. Die Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn sie durch die AG ohne Widerspruch entgegengenommen wurden.
  2. Etwaige Mängel sind w&b unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unrichtigkeiten wie Schreibfehler oder offensichtlich erkennbare Rechenfehler sind kein Mangel im Sinne dieser Bestimmung – sie können von w&b jederzeit beseitigt werden, ohne dass die AG daraus Ansprüche herleiten können.
  3. Hat w&b einen Mangel oder eine Pflichtverletzung zu vertreten, ist w&b zur unentgeltlichen Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn die AG haben daran kein Interesse. Schlägt die geschuldete Nacherfüllung fehl, so können die AG wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
  4. Die AG dürfen Schadenersatz nur bei Verschulden der w&b und erst nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch geltend machen.
  5. Seitens w&b wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch den Auftraggeber bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
  6. Das Geltendmachen von Ansprüchen der AG wegen Mangelleistung durch w&b unterliegt einer Verjährungsfrist von sechs Monaten. Verhandlungen über Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis hemmen die Verjährung nicht.

§ 9 Vertraulichkeit, Datenschutz & Referenzhinweis

  1. w&b verpflichtet sich, über alle ihm Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der AG auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, es sei denn, die AG haben w&b von der Schweigepflicht entbunden. Diese Regelung gilt umgekehrt auch für die AG.
  2. Darüber hinaus verpflichtet sich w&b, die ihr zum Zwecke der Durchführung des Beratungsauftrages überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
  3. w&b ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilf:innen, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
  4. Die Geheimhaltungsverpflichtung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistungen beschränkt.
  5. w&b ist befugt, die ihr anvertrauten betrieblichen oder personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der AG zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. w&b speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten der AG in elektronischer Form. w&b verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und wird insbesondere die gespeicherten Daten der AG ohne deren Zustimmung keinem Dritten zugänglich machen.
  6. w&b bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung ihres Auftrages ihr übergebenen Unterlagen, sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel und die angefertigten Aufzeichnungen, grundsätzlich drei Jahre (ab Auftragserteilung) auf, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Aufbewahrungsfrist vorsehen.
  7. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat w&b, auf Verlangen der AG, alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit zur Durchführung des Auftrags von diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für ihren Schriftwechsel mit den AG und für die Schriftstücke, die diese bereits in Urschrift oder Abschrift besitzen.
  8. w&b kann von den zurückzugebenden Unterlagen Kopien fertigen und diese zum Nachweis ihrer Tätigkeit zurückbehalten. w&b ist nicht verpflichtet, spezielle Berechnungsprogramme oder andere Arbeits- und Hilfsmittel (Tools), die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich waren, herauszugeben.
  9. Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten (z.B. Zuwendungsgebern) obliegt den AG.
  10. w&b ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der AG dazu berechtigt, auf ihrer Internet-Website und auf Drucksorten mit Namen und Firmenlogo auf die zu den AG bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis)
  11. Die aktuellen datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Art 13 ff. DSGVO finden sich auf der w&b-Homepage unter: https://www.workandbeyond.de/datenschutzerklaerung

§10 Sonstiges & Schlussbestimmungen

  1. Vertragliche Vereinbarungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
  3. Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages, einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung oder dieser AGB bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2.c. dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungenwird ausgeschlossen.
  4. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB oder vertraglicher Vereinbarungen haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse ubermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.
  5. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der work&beyond GmbH & Co. KG.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist der Ort des Sitzes der work&beyond GmbH & Co. KG, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  7. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls der Ort des Sitzes der work&beyond GmbH & Co. KG vereinbart.
  8. Gleiches gilt, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
  9. Auf diese AGB, den Beratungsvertrag und andere Rechtsgeschäfte ist ausschließlich materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.
  10. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  11. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung vertraglicher Vereinbarungen getroffen werden, sind in der vertraglichen Vereinbarung schriftlich niedergelegt.
  12. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieser AGB und des Beratungsvertrages heranzuziehen.
  13. Genaue Bezeichnung und Sitz des Unternehmens ist:
    work&beyond GmbH & Co. KG
    Hildegard-von-Bingen-Straße 5 in 34131 Kassel
    Telefon: +49 561 83077740, E-Mail: office@workandbeyond.de
    HRB     B Amtsgericht Kassel, USt.ID-Nr: DE
  14. Als Geschäftsführer:innen alleinvertretungsberechtigt sind: Ernestine Feustel-Liess, Christoph Plümpe, Marc Schmieder, Tomas Schneider